Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Die Gemeinde wird ermächtigt, für das Halten von Wachhunden und Hunden, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Abgabe auszuschreiben.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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