§ 61 GWG Informationspflichten

GWG - Gaswirtschaftsgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Die Verteilernetzbetreiber sind verpflichtet, die Endverbraucher, deren Kundenanlage an ihr Netz angeschlossen ist, über energiesparende Maßnahmen im Allgemeinen und über die Möglichkeiten zur Einsparung und effizienten Nutzung von Gas im Besonderen zu beraten.

In Kraft seit 22.11.2011 bis 31.12.9999
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