Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Innerhalb von sechs Monaten nach der Eröffnung des umgestellten Grundbuchs sind unbeglaubigte Grundbuchsabschriften von den Gerichtsgebühren befreit.
In Kraft seit 01.01.2009 bis 31.12.9999
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