Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Mit der Vollziehung ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, hinsichtlich des § 14 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, betraut.
In Kraft seit 11.08.2001 bis 31.12.9999
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