Mit der Vollziehung ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, hinsichtlich des § 14 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, betraut. Mit der Vollziehung ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, hinsichtlich des Paragraph 14, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, betraut.
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