§ 405 GSVG

GSVG - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

§ 400a Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 179/2022 tritt rückwirkend mit 1. Juli 2022 in Kraft.

In Kraft seit 01.11.2022 bis 31.12.9999
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