§ 317 GSVG

GSVG - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Die §§ 83 Abs. 8 und 195 Abs. 1, 3, 5 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 31/2007 treten mit 1. Juli 2007 in Kraft.

(2) § 195 Abs. 6 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2007 außer Kraft.

In Kraft seit 30.06.2007 bis 31.12.9999
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