Bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen wird für alle Kunstschaffenden, insbesondere für die als KünstlerInnen im Sinne des § 2 Abs. 1 K-SVFG tätigen Personen, ein KünstlerInnen-Servicezentrum (im Folgenden kurz „Servicezentrum“) eingerichtet.
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