Das Servicezentrum hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. | Erteilung von Auskünften über | |||||||||
a) | bestehende Versicherungsverhältnisse und deren Rechtswirkungen; | |||||||||
b) | die beitragsrechtlichen Auswirkungen von Versicherungsverhältnissen; | |||||||||
c) | das Versichertenservice der zuständigen Sozialversicherungsträger und das Service des Künstler-Sozialversicherungsfonds; | |||||||||
d) | das Meldeverfahren aus dem jeweiligen Versicherungsverhältnis; | |||||||||
e) | die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der Sozialversicherung; | |||||||||
f) | allgemeine Angelegenheiten des Verfahrens vor dem Sozialversicherungsträger und dem Künstler-Sozialversicherungsfonds; | |||||||||
g) | Anträge auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung; | |||||||||
2. | Unterstützung bezüglich der Melde- und Auskunftspflichten nach den §§ 18 bis 22; | |||||||||
3. | Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen auf alle Arten von Leistungen der Sozialversicherung, auf freiwillige Versicherung, auf Rückerstattung von Beiträgen, auf Differenzbeitragsvorschreibung, auf Feststellung der Versicherungszeiten und auf Feststellung der Versicherungspflicht; | |||||||||
4. | Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen nach dem K-SVFG. |
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