§ 42 GlBG Gleichstellung

GlBG - Gleichbehandlungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Ziel ist die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sowie der Abbau von sonstigen Diskriminierungen.

In Kraft seit 01.07.2004 bis 31.12.9999
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