Art. 4 GGG

GGG - Gerichtsgebührengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2012/17/EU zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG sowie der Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern, ABl. Nr. L 156 vom 16.06.2012 S. 1, umgesetzt.

In Kraft seit 26.04.2017 bis 31.12.9999
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