Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
1.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
(Anm.: Z 2 betrifft andere Rechtsvorschrift)
(Anm.: Z 3 Vollziehungsklausel)
In Kraft seit 31.12.2009 bis 31.12.9999
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