Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Das Land Vorarlberg gliedert sich in die in der Anlage genannten Ortsgemeinden. Soweit im Folgenden von Gemeinden die Rede ist, sind darunter die Ortsgemeinden zu verstehen.
In Kraft seit 31.12.1965 bis 31.12.9999
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