im absatz 1 und 2 ist nur die uhrzeit geregelt. der absatz 9 räumt der gemeine das recht ein diese zeiten abweichend zu regeln. kann nun die abweichende regel mit einem datum ergänzt/eingeschränkt werden? ist es einer gemeinde beispielsweise möglich den gastgartenbetrieb von oktober bis april gän... mehr lesen...
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