IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Richter Mag. Gindl über die Beschwerde des Herrn A und der Frau B, beide vertreten durch C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 31. August 2016, Zl. ***, mit welchem der Antrag vom 20. Mai 2016, zur Vorschreibung von Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen bezüglich der gewerblichen Betriebsanlage „***“ im Sta... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.04.2018 Norm: GewO 1994 §75 Abs2GewO 1994 §76aGewO 1994 §79GewO 1994 §79a Abs3GewO 1994 §112 Abs3
Rechtssatz: Gelingt es dem Antragsteller nicht, glaubhaft zu machen, dass er als Nachbar vor den Auswirkungen einer konsensgemäß betriebenen Anlage hinreichend geschützt ist, bzw nachzuweisen, dass er im Zeitpunkt der Genehmigung Nachbar im Sinne des § 75 Abs. 2 und 3 GewO war... mehr lesen...