Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.09.2017 Norm: GewO 1994 §76a Abs1GewO 1994 §76a Abs2GewO 1994 §76a Abs7GewO 1994 §366 Abs1 Z3
Rechtssatz: Wird ein Gastgarten über die in § 76a Abs 1 GewO 1994 genannten Zeiten hinaus offen gehalten, liegt eine Übertretung nach § 366 Abs 1 Z 3 GewO 1994 vor, da in einem solchen Fall eine betriebsanlagenrechtliche Genehmigung erforderlich ist, zumal aufgrund der Anzeige der... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Böhler über die Beschwerde des E G, G, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Emelle Eglenceoglu, Feldkirch, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 08.08.2017, Zl X-9-2017/38648, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben. Gegen dieses E... mehr lesen...