Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Sofern bei Anmeldung der Genossenschaft ein Aufsichtsrat bestellt ist, ist der Anmeldung ein Verzeichnis seiner Mitglieder mit Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beizuschließen.
In Kraft seit 01.01.1991 bis 31.12.9999
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