Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Anmerkung der Rangordnung verliert ihre Wirksamkeit mit Ablauf eines Jahres nach ihrer Bewilligung. Dies ist in dem Beschluß unter Angabe des Kalendertages, an dem die Frist endet, auszusprechen.
In Kraft seit 11.06.1955 bis 31.12.9999
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