Entscheidungen zu § 55 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2000/2/24 6Ob306/99i

Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge: klagende Partei) erwarb mit Kaufvertrag vom 29. 9. 1998 die Liegenschaft EZ *****, KG ***** S***** von der R***** GesmbH als Verkäuferin. Der Kaufschilling von 22,000.000 S wurde vereinbarungsgemäß auf ein als Treuhandkonto bezeichneten Konto des Treuhänders Rechtsanwalt Dr. Wolfgang J*****, in dessen Händen sich auch eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit Rechtswirksamkeit bis 24. 9. 1999, TZ *****, b... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.02.2000

RS OGH 2000/2/24 6Ob306/99i

Norm: EO §381 Z2 DEO §390 Abs1 IIIGBG §55
Rechtssatz: Durch die mit der einstweiligen Verfügung angestrebte Hinterlegung der bezeichneten Urkunden (insbesondere der einzigen Ausfertigung des Rangordnungsbeschlusses) durch den Beklagten kann die von der klagenden Partei angestrebte rangwahrende Wirkung der Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung über die Jahresfrist des § 55 GBG hinaus nicht erzielt werden. Die begehrte einst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.2000

RS OGH 1974/11/13 5Ob261/74 (5Ob262/74 - 5Ob266/74)

Norm: GBG §55GBG §56
Rechtssatz: Der Eigentümer ist berechtigt, unter Vorlage des Rangordnungsbeschlusses die vorzeitige Löschung zu verlangen. Bei Eigentümerwechsel geht das Recht, über den angemerkten Rang zu verfügen, auf den neuen bücherlichen Eigentümer über. Das Löschungsgesuch muß von jener Person ausgehen, die über den angemerkten Rang zu verfügen hat. Entscheidungstexte 5 Ob 261/74... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1974

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