Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Steuer wird von den Finanzämtern verwaltet, die für die Besteuerung nach dem Versicherungsteuergesetz in der Fassung der Verkehrsteuernovelle 1948 zuständig sind.
In Kraft seit 01.04.1948 bis 31.12.9999
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