§ 42 FSG

FSG - Führerscheingesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.11.1997 bis 31.12.9999
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