§ 111 FLG. 1973

FLG. 1973 - Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetz 1973

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 111

 

(Anm.: entfallen)

In Kraft seit 01.02.1973 bis 31.12.9999
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