§ 12 FinSG Schlussbestimmungen

FinSG - Finanzsicherheiten-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Dezember 2003 in Kraft.

(2) §§ 2 bis 5, 7 und 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 90/2010 treten mit 30. Juni 2011 in Kraft.

(3) § 2 Abs. 1 Z 2 und Z 3 lit. a und c, § 3 Abs. 1 Z 15 und § 14 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 184/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) § 2 Abs. 1 Z 3 lit. d in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2015 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

In Kraft seit 21.02.2015 bis 31.12.9999
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