§ 1 FinSG

FinSG - Finanzsicherheiten-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Dieses Bundesgesetz regelt die Bestellung und Verwertung von Finanzsicherheiten zwischen bestimmten Finanzmarktteilnehmern.

In Kraft seit 01.12.2003 bis 31.12.9999
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