§ 4 FifoeG

FifoeG - Filmförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.12.2024

Die Organe des Filminstitutes sind der Aufsichtsrat (§ 5), die Projektkommission (§ 6) und die Direktorin bzw. der Direktor (§ 7).

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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