Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Organe des Filminstitutes sind der Aufsichtsrat (§ 5), die Projektkommission (§ 6) und die Direktorin bzw. der Direktor (§ 7).
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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