Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Befüllte Versandbehälter müssen mit einem Hinweis versehen sein, auf dem das richtige Anschließen des Versandbehälters an die Anschlussleitung und die nachfolgend durchzuführende Prüfung des Anschlusses auf Dichtheit erläutert sein muss.
In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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