Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(2)Absatz 2§ 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 587/2021, tritt mit 24. Dezember 2021 in Kraft.Paragraph 4, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 587 aus 2021,, tritt mit 24. Dezember 2021 in Kraft.
In Kraft seit 24.12.2021 bis 31.12.9999
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