Firmenbuch-Rückerfassungs-Verordnung (FBR-V) Fundstelle

FBR-V - Firmenbuch-Rückerfassungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Aufnahme von Urkunden in die Datenbank des Firmenbuchs zum Zweck der Abfrage (Firmenbuch-Rückerfassungs-Verordnung – FBR-V)
StF: BGBl. II Nr. 492/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 43 Abs. 4 des Firmenbuchgesetzes, BGBl. Nr. 10/1991, zuletzt geändert durch das Publizitätsrichtlinie-Gesetz, BGBl. I Nr. 103/2006, wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
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