§ 5 FBR-V

Firmenbuch-Rückerfassungs-Verordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2021 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) § 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 587/2021, tritt mit 24. Dezember 2021 in Kraft.

Stand vor dem 23.12.2021

In Kraft vom 01.01.2007 bis 23.12.2021

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) § 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 587/2021, tritt mit 24. Dezember 2021 in Kraft.

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