Art. 1 § 4 EuroG

EuroG - Eurogesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Bücher und Aufzeichnungen, die nach handelsrechtlichen, abgabenrechtlichen oder sonstigen Rechtsvorschriften zu führen sind, sind für Zeiträume ab dem 1. Jänner 2002 in Euro zu führen.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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