Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Mit Ablauf des 28. Februar 2002 verlieren die auf Schilling lautenden Banknoten und die auf Schilling oder Groschen lautenden Scheidemünzen ihre Eigenschaft als gesetzliche Zahlungsmittel.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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