§ 20 EUB-SVG

EUB-SVG - EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betraut.

In Kraft seit 01.05.2003 bis 31.12.9999
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