§ 20 EUB-SVG

EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2003 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Arbeitsoziale Sicherheit, GesundheitGenerationen und SozialesKonsumentenschutz betraut.

Stand vor dem 30.04.2003

In Kraft vom 01.03.1999 bis 30.04.2003

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Arbeitsoziale Sicherheit, GesundheitGenerationen und SozialesKonsumentenschutz betraut.

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