Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Soweit sich aus den Bestimmungen dieses Abschnitts nicht anderes ergibt, ist auf das Verfahren zur Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl. Nr. 53, anzuwenden.
In Kraft seit 01.03.2008 bis 31.12.9999
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