Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) Fundstelle

EU-FinStrZG - Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 19.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2025
  3. § 0 gültig von 30.10.2019 bis 18.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2018
  4. § 0 gültig von 16.05.2018 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2018
  5. § 0 gültig von 30.12.2014 bis 15.05.2018

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Grundsätze

§ 3.

Amts- und Rechtshilfe

§ 4.

Zuständigkeit

§ 4a.

Durchführung von Amts- und Rechtshilfehandlungen

§ 4b.

Mitwirkung im Ausland; Rechtsstellung und zivilrechtliche Verantwortlichkeit

§ 4c.

Informationsaustausch ohne Ersuchen

3. Abschnitt
Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977

§ 5.

Informationsersuchen und Übermittlung von Informationen (Anm.: Informationsersuchen und Bereitstellung von Informationen)

§ 6.

Ablehnung der Bereitstellung von Informationen

§ 7.

Verwendung der übermittelten Daten

§ 8.

Befugnisse der Abgabenbehörde

3a. Abschnitt
Europäische Ermittlungsanordnung

1. Unterabschnitt
Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 8a.

Empfangsbestätigung

§ 8b.

Entscheidung über die Vollstreckung

§ 8c.

Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme

§ 8d.

Vollstreckung

§ 8e.

Übermittlung der Beweismittel

§ 8f.

Rechtsmittel

2. Unterabschnitt
Anordnung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 8g.

Erlassung und Genehmigung einer Europäischen Ermittlungsanordnung

§ 8h.

Rechtsmittel

3. Unterabschnitt
Bestimmte Ermittlungsmaßnahmen

§ 8i.

Vernehmung mittels technischer Einrichtung zu Wort- und Bildübertragung oder im Wege einer Telefonkonferenz

§ 8j.

Informationen über Konten und Depots

§ 8k.

Informationen über Bank- und sonstige Finanzgeschäfte

§ 8l.

Vorläufige Maßnahmen

4. Abschnitt
Vollstreckung finanzstrafrechtlicher Entscheidungen

1. Unterabschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich

§ 9.

Anzuwendendes Verfahrensrecht und Zuständigkeit

§ 10.

Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 11.

Vollstreckung

§ 12.

Anrechnung geleisteter Zahlungen

§ 13.

Ersatzfreiheitsstrafe

§ 14.

Beendigung der Vollstreckung

§ 15.

Erlös aus der Vollstreckung

§ 16.

Unterrichtung des Entscheidungsstaats

§ 17.

Kosten

2. Unterabschnitt
Vollstreckung von österreichischen Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat

§ 18.

Voraussetzungen

§ 19.

Übermittlung der Entscheidung

§ 20.

Beendigung der Vollstreckung

§ 21.

Folgen der Übermittlung

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 22.

Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

§ 23.

Verweisungen

§ 24.

Aufhebung des EU-FinStrVG

(Anm.:

§ 25.

Vollziehung

Anlage 1

Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird

Anlage 2

Bescheinigung

Anlage 3

Europäische Ermittlungsanordnung

Anlage 4

Empfangsbestätigung für die Europäische Ermittlungsanordnung

In Kraft seit 19.03.2025 bis 31.12.9999
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