§ 1 ESVO

ESVO - Erdölstatistik-Verordnung 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat zum Zwecke einer marktorientierten Erfassung der Versorgung mit Erdöl, Erdölprodukten und Biokraftstoffen laufend statistische Erhebungen für das gesamte Bundesgebiet durchzuführen.

In Kraft seit 22.07.2011 bis 31.12.9999
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