Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Für die Ausführung von Untersuchungen und Arbeiten mit Krankheitserregern sowie für deren Aufbewahrung und den Verkehr mit denselben können besondere Anordnungen durch Verordnung erlassen werden.
In Kraft seit 22.08.1947 bis 31.12.9999
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