§ 4 EPG Partnerschaftsfähigkeit

EPG - Eingetragene Partnerschaft-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Eine eingetragene Partnerschaft kann begründen, wer volljährig und entscheidungsfähig ist.

In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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