§ 3 EPG

EPG - Eingetragene Partnerschaft-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Aus dem Versprechen, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu wollen, kann nicht geklagt werden.

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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