Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Aus dem Versprechen, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu wollen, kann nicht geklagt werden.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 3 EPG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 EPG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 3 EPG