Energielenkungsgesetz 2012 (EnLG 2012) Fundstelle

EnLG 2012 - Energielenkungsgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 05.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2022
  3. § 0 gültig von 09.06.2022 bis 04.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2022
  4. § 0 gültig von 28.07.2021 bis 08.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 150/2021
  5. § 0 gültig von 26.02.2013 bis 27.07.2021

Teil 1
Grundsätze

§ 1.

Kompetenzgrundlage und Vollziehung

§ 2.

Bezugnahme auf Unionsrecht

§ 3.

Allgemeine Bestimmungen

§ 4.

Anwendung von Lenkungsmaßnahmen

§ 5.

Erlassung von Lenkungsmaßnahmen

§ 6.

Weitergabe von Daten

§ 6a.

Ersatz von Vermögensnachteilen

Teil 2
Lenkungsmaßnahmen für feste und flüssige Energieträger

§ 7.

Vorschreibung und Durchführung von Lenkungsmaßnahmen für Energieträger

§ 8.

Verfügungs-, Zugriffs- und Beschlagnahmerechte

§ 9.

Vorschriften zur Produktion und zur Verwendung

§ 10.

Beschränkungen des Verkehrs

§ 11.

Meldepflichten

§ 12.

Änderung der Anforderungen an die Beschaffenheit von Energieträgern

(Anm.:

§ 13. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 68/2022)

Teil 3
Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung

§ 14.

Vorschreibung und Durchführung von Lenkungsmaßnahmen für elektrische Energie

§ 15.

Vorbereitung, Durchführung und Koordinierung von Lenkungsmaßnahmen

§ 16.

Anweisungen an Marktteilnehmer

§ 17.

Verteilung nach dem Grad der Dringlichkeit

§ 18.

Import und Export

§ 19.

Betriebsweise und Emissionsgrenzwerte

§ 20.

Erneuerbare Energien

§ 21.

Versorgung in den Bundesländern

§ 22.

Bedachtnahme auf die Fernwärmeversorgung

§ 23.

Mehrverbrauchsgebühren Strom

§ 24.

Allgemeine Bedingungen

§ 25.

Auskunftserteilung

§ 25a.

Ermächtigung für Ressortübereinkommen über regionale und bilaterale Maßnahmen

Teil 4
Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Erdgasversorgung

§ 26.

Vorschreibung und Durchführung von Lenkungsmaßnahmen für Erdgas

§ 26a.

Geschützte Gasmengen (Anm.: tritt mit Ablauf des 31.5.2027 außer Kraft)

§ 27.

Vorbereitung, Durchführung und Koordinierung von Lenkungsmaßnahmen

§ 28.

Anweisungen an Marktteilnehmer

§ 28a.

Regelungen über markterhaltende Maßnahmen

§ 29.

Verteilung nach dem Grad der Dringlichkeit

§ 30.

Import und Export

§ 31.

Betriebsweise und Emissionsgrenzwerte

§ 32.

Bedachtnahme auf die Fernwärmeversorgung

§ 33.

Mehrverbrauchsgebühren Erdgas

§ 34.

Allgemeine Bedingungen

§ 35.

Auskunftserteilung

§ 35a.

Ermächtigung für Ressortübereinkommen im Solidaritätsfall

Teil 5
Energielenkungsbeirat

§ 36.

Aufgaben und Zusammensetzung

§ 37.

Verschwiegenheitspflicht

§ 38.

Landesbeiräte

Teil 6
Strafbestimmungen

§ 39.

Allgemeine Strafbestimmungen

§ 40.

Mehrverbrauch

§ 41.

Mitwirkung der Bundespolizei

Teil 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 42.

Inkrafttreten (Anm.: In- und Außerkrafttreten)

§ 43.

Vollziehung

In Kraft seit 06.07.2024 bis 31.12.9999
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