Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Ermittlung der Höhe der Witwen(Witwer)pension (ElUEWitPens) Fundstelle (Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Ermittlung der Höhe der Witwen(Witwer)pension) - JUSLINE Österreich
Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Ermittlung der Höhe der Witwen(Witwer)pension (ElUEWitPens) Fundstelle
ElUEWitPens - Elektronische Übermittlung von Daten für Zwecke der Ermittlung der Höhe der Witwen(Witwer)pension
1.Ziffer einsdes § 459c Abs. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 83/2009,
2.Ziffer 2des § 229d Abs. 3 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 83/2009,
3.Ziffer 3des § 217b Abs. 3 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 83/2009, und
4.Ziffer 4der §§ 1a und 15 Abs. 4 des Pensionsgesetzes 1965 (PG 1965), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 83/2009
wird, hinsichtlich der Z 1, 2 und 3 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, verordnet:
In Kraft seit 22.01.2010 bis 31.12.9999
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