Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die §§ 11 und 13 Abs. 3 treten mit 1. Juli 2004, die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung mit 15. März 2003 in Kraft.
In Kraft seit 15.03.2003 bis 31.12.9999
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