Die §§ 11 und 13 Abs. 3 treten mit 1. Juli 2004, die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung mit 15. März 2003 in Kraft. Die Paragraphen 11 und 13 Absatz 3, treten mit 1. Juli 2004, die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung mit 15. März 2003 in Kraft.
In Kraft seit 15.03.2003 bis 31.12.9999
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