Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Zur Verwaltung und zum Betrieb von Hauptbahnen und von vernetzten Nebenbahnen bedarf ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen einer Sicherheitsgenehmigung, deren Ausstellung, Aktualisierung oder Erneuerung der Behörde obliegt.
In Kraft seit 23.12.2020 bis 31.12.9999
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