§ 189 EisbG Dokumentation des Sicherheitsmanagementsystems

EisbG - Eisenbahngesetz 1957

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Alle wichtigen Elemente eines Sicherheitsmanagementsystems, insbesondere die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Organisation, sind zu dokumentieren.

In Kraft seit 23.12.2020 bis 31.12.9999
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