Anl. 3 EisbBBV (Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung), für Schienenfahrzeuge, die freizügig im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden - JUSLINE Österreich
Anl. 3 EisbBBV für Schienenfahrzeuge, die freizügig im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.04.2025
In Kraft seit 27.06.2014 bis 31.12.9999
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