Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Art. XXVII. Art. XIII und Art. XV Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 11/1998 treten am Tag nach der Auflösung der Wiener Börsekammer in Kraft.
In Kraft seit 10.01.1998 bis 31.12.9999
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