Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Gewährung von Zinsen oder anderen Vorteilen, die im Zusammenhang mit dem Zeitraum stehen, in dem ein E-Geld-Inhaber das E-Geld hält, ist unzulässig.
In Kraft seit 30.04.2011 bis 31.12.9999
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