Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 22.12.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 16 DWWPG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 16 DWWPG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 16 DWWPG