§§ 15, 27 und 28 DSt (Art. 5) sind auf Disziplinarvergehen anzuwenden, die nach dem 31. August 2013 begangen werden. Paragraphen 15,, 27 und 28 DSt (Artikel 5,) sind auf Disziplinarvergehen anzuwenden, die nach dem 31. August 2013 begangen werden.
In Kraft seit 01.08.2013 bis 31.12.9999
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