Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§§ 15, 27 und 28 DSt (Art. 5) sind auf Disziplinarvergehen anzuwenden, die nach dem 31. August 2013 begangen werden.
In Kraft seit 01.08.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 11 § 9 DSt
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 11 § 9 DSt selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 11 § 9 DSt