Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Soweit durch dieses Gesetz nichts anderes bestimmt wird, sind auf die Beamten die für das Dienstrecht einschließlich des Besoldungs- und des Disziplinarrechtes für die öffentlich-rechtlichen Bediensteten des Bundes maßgebenden Bundesgesetze sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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