Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2)Absatz 2§ 2a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 53 tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.Paragraph 2 a, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt römisch II Nr. 53 tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.
In Kraft seit 21.02.1997 bis 31.12.9999
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