Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 2a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 53 tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.
In Kraft seit 21.02.1997 bis 31.12.9999
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